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AbgG
Gesamte Vorschrift
AbgG
Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
Dritter Abschnitt Rechtsstellung der in den Bundestag gewählten Angehörigen des öffentlichen Dienstes (§§ 5 - 10)
§ 5 Ruhen der Rechte und Pflichten aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis
§ 6 Wiederverwendung nach Beendigung des Mandats
§ 7 Dienstzeiten im öffentlichen Dienst
§ 8 Beamte auf Zeit, Richter, Soldaten und Angestellte des öffentlichen Dienstes
§ 9 Hochschullehrer
§ 10 Wahlbeamte auf Zeit
Abgeordnetengesetz | BUND
AbgG: § 9 Hochschullehrer
Rechtsstand: 11.12.2025
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