GrenzgebV
- GrenzgebV
- Änderungsverzeichnis
- Inhaltsübersicht (redaktionell)
- Vorbemerkung
- § 1 Ausdehnung des grenznahen Raumes
- § 2 Gebiete, die der Grenzaufsicht unterworfen sind
- § 3 Inkrafttreten
- Anlage 1 (zu § 1) Rückwärtige Begrenzungslinie des grenznahen Raumes
- Anlage 2 (zu § 2) Gebiete, die der Grenzaufsicht unterworfen sind
- A. Im Bereich der mittleren Eider und des Giselau-Kanals
- B. Im Bereich des Nord-Ostsee-Kanals
- C. Im Bereich der Unterelbe einschließlich des Bereichs um den Freihafen Hamburg
- D. Im Bereich der Unterweser einschließlich des Bereichs um den Freihafen Bremen
- E. Im Bereich der Ems
- F. Im Bereich der Peene
- Anlage 3 (zu § 2)