AktG
- AktG
- Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
- Drittes Buch Verbundene Unternehmen (§§ 291 - 338)
- Zweiter Teil Leitungsmacht und Verantwortlichkeit bei Abhängigkeit von Unternehmen (§§ 308 - 318)
- Zweiter Abschnitt Verantwortlichkeit bei Fehlen eines Beherrschungsvertrags (§§ 311 - 318)
- § 311 Schranken des Einflusses
- § 312 Bericht des Vorstands über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen
- § 313 Prüfung durch den Abschlußprüfer
- § 314 Prüfung durch den Aufsichtsrat
- § 315 Sonderprüfung
- § 316 Kein Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen bei Gewinnabführungsvertrag
- § 317 Verantwortlichkeit des herrschenden Unternehmens und seiner gesetzlichen Vertreter
- § 318 Verantwortlichkeit der Verwaltungsmitglieder der Gesellschaft
- Zweiter Abschnitt Verantwortlichkeit bei Fehlen eines Beherrschungsvertrags (§§ 311 - 318)
- Zweiter Teil Leitungsmacht und Verantwortlichkeit bei Abhängigkeit von Unternehmen (§§ 308 - 318)