AMG
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- Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
- Achtzehnter Abschnitt Überleitungs- und Übergangsvorschriften (§§ 99 - 149)
- Erster Unterabschnitt Überleitungsvorschriften aus Anlass des Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelrechts (§§ 99 - 124)
- Zweiter Unterabschnitt [aufgehoben] (§§ 125 - 126)
- Dritter Unterabschnitt Übergangsvorschriften aus Anlass des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes (§§ 127 - 131)
- Vierter Unterabschnitt Übergangsvorschriften aus Anlass des Fünften Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes (§ 132)
- Fünfter Unterabschnitt [aufgehoben] (§ 133)
- Sechster Unterabschnitt Übergangsvorschriften aus Anlass des Transfusionsgesetzes (§ 134)
- Siebter Unterabschnitt Übergangsvorschriften aus Anlass des Achten Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes (§ 135)
- Achter Unterabschnitt Übergangsvorschriften aus Anlass des Zehnten Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes (§ 136)
- Neunter Unterabschnitt [aufgehoben] (§ 137)
- Zehnter Unterabschnitt Übergangsvorschriften aus Anlass des Zwölften Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes (§ 138)
- Elfter Unterabschnitt Übergangsvorschriften aus Anlass des Ersten Gesetzes zur Änderung des Transfusionsgesetzes und arzneimittelrechtlicher Vorschriften (§ 139)
- Zwölfter Unterabschnitt [aufgehoben] (§ 140)
- Dreizehnter Unterabschnitt Übergangsvorschriften aus Anlass des Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes (§ 141)
- Vierzehnter Unterabschnitt [Übergangsvorschriften aus Anlass des Gewebegesetzes] (§§ 142 - 142b)
- Fünfzehnter Unterabschnitt Übergangsvorschriften aus Anlass des Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung des Dopings im Sport (§ 143)
- Sechzehnter Unterabschnitt Übergangsvorschriften aus Anlass des Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften (§ 144)
- Siebzehnter Unterabschnitt [Übergangsvorschriften aus Anlass des Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes] (§ 145)
- Achtzehnter Unterabschnitt Übergangsvorschrift (§ 146)
- Neunzehnter Unterabschnitt Übergangsvorschrift (§ 147)
- Zwanzigster Unterabschnitt Übergangsvorschrift (§ 148)
- Einundzwanzigster Unterabschnitt [aufgehoben] (§ 149)