AMG
- AMG
- Änderungsverzeichnis
- Inhaltsübersicht (redaktionell)
- Inhaltsübersicht (amtlich)
- Erster Abschnitt Zweck des Gesetzes und Begriffsbestimmungen, Anwendungsbereich (§§ 1 - 4c)
- Zweiter Abschnitt Anforderungen an die Arzneimittel (§§ 5 - 12)
- Dritter Abschnitt Herstellung von Arzneimitteln (§§ 13 - 20d)
- § 13 Herstellungserlaubnis
- § 14 Entscheidung über die Herstellungserlaubnis
- § 15 Sachkenntnis
- § 16 Begrenzung der Herstellungserlaubnis
- § 17 Fristen für die Erteilung
- § 18 Rücknahme, Widerruf, Ruhen
- § 19 Verantwortungsbereiche
- § 20 Anzeigepflichten
- § 20a Geltung für Wirkstoffe und andere Stoffe
- § 20b Erlaubnis für die Gewinnung von Gewebe und die Laboruntersuchungen
- § 20c Erlaubnis für die Be- oder Verarbeitung, Konservierung, Prüfung, Lagerung oder das Inverkehrbringen von Gewebe oder Gewebezubereitungen
- § 20d Ausnahme von der Erlaubnispflicht für Gewebe und Gewebezubereitungen
- Vierter Abschnitt Zulassung der Arzneimittel (§§ 21 - 37)
- Fünfter Abschnitt Registrierung von Arzneimitteln (§§ 38 - 39d)
- Sechster Abschnitt Schutz des Menschen bei der klinischen Prüfung (§§ 40 - 42e)
- Siebter Abschnitt Abgabe von Arzneimitteln (§§ 43 - 53)
- Achter Abschnitt Sicherung und Kontrolle der Qualität (§§ 54 - 55a)
- Neunter Abschnitt [aufgehoben] (§§ 56 - 61)
- Zehnter Abschnitt Beobachtung, Sammlung und Auswertung von Arzneimittelrisiken (§§ 62 - 63k)
- Elfter Abschnitt Überwachung (§§ 64 - 69b)
- Zwölfter Abschnitt Sondervorschriften für Bundeswehr, Bundespolizei, Bereitschaftspolizei, Zivilschutz (§§ 70 - 71)
- Dreizehnter Abschnitt Einfuhr und Ausfuhr (§§ 72 - 74)
- Vierzehnter Abschnitt Informationsbeauftragter, Pharmaberater (§§ 74a - 76)
- Fünfzehnter Abschnitt Bestimmung der zuständigen Bundesoberbehörden und sonstige Bestimmungen (§§ 77 - 83b)
- Sechzehnter Abschnitt Haftung für Arzneimittelschäden (§§ 84 - 94a)
- Siebzehnter Abschnitt Straf- und Bußgeldvorschriften (§§ 95 - 98a)
- Achtzehnter Abschnitt Überleitungs- und Übergangsvorschriften (§§ 99 - 149)
- Anlage [Stoffe, Zubereitungen aus Stoffen oder Gegenstände bei der Herstellung von Arzneimitteln gemäß § 6]
- Anlage 2 [aufgehoben]
- Anhang [aufgehoben]