AtG
- AtG
- Änderungsverzeichnis
- Inhaltsübersicht (redaktionell)
- Vorbemerkung (redaktionell)
- Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 2d)
- Zweiter Abschnitt Überwachungsvorschriften (§§ 3 - 21c)
- § 3 Einfuhr und Ausfuhr
- § 4 Beförderung von Kernbrennstoffen
- § 4a Deckungsvorsorge bei grenzüberschreitender Beförderung
- § 4b Beförderung von Kernmaterialien in besonderen Fällen
- § 5 Berechtigung zum Besitz von Kernbrennstoffen; staatliche Verwahrung
- § 6 Genehmigung zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen
- § 7 Genehmigung von Anlagen
- § 7a Vorbescheid
- § 7b Einwendungen Dritter bei Teilgenehmigung und Vorbescheid
- § 7c Pflichten des Genehmigungsinhabers
- § 7d Weitere Vorsorge gegen Risiken
- § 7e Finanzieller Ausgleich
- § 7f Zahlung an den Bund
- § 7g Ermächtigung zum Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages
- § 8 Verhältnis zum Bundes-Immissionsschutzgesetz und zum Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen
- § 9 Bearbeitung, Verarbeitung und sonstige Verwendung von Kernbrennstoffen außerhalb genehmigungspflichtiger Anlagen
- § 9a Verwertung radioaktiver Reststoffe und Beseitigung radioaktiver Abfälle
- § 9b Zulassungsverfahren
- § 9c Landessammelstellen
- § 9d Enteignung
- § 9e Gegenstand und Zulässigkeit der Enteignung; Entschädigung
- § 9f Vorarbeiten an Grundstücken
- § 9g Veränderungssperre
- § 9h Pflichten des Zulassungsinhabers
- § 9i Bestandsaufnahme und Schätzung
- § 10 [Ermächtigung zur Zulassung von Ausnahmen]
- § 10a Erstreckung auf strahlenschutzrechtliche Genehmigungen; Ausnahmen vom Erfordernis der Genehmigung
- § 11 Ermächtigungsvorschriften (Genehmigung, Anzeige, allgemeine Zulassung)
- § 12 Ermächtigungsvorschriften (Schutzmaßnahmen)
- § 12a Ermächtigungsvorschrift (Entscheidung des Direktionsausschusses)
- § 12b Überprüfung der Zuverlässigkeit von Personen zum Schutz gegen Entwendung oder Freisetzung radioaktiver Stoffe
- § 13 Vorsorge für die Erfüllung gesetzlicher Schadensersatzverpflichtungen
- § 14 Haftpflichtversicherung und sonstige Deckungsvorsorge
- § 15 Rangfolge der Befriedigung aus der Deckungsvorsorge
- § 16 (weggefallen)
- § 17 Inhaltliche Beschränkungen, Auflagen, Widerruf, Bezeichnung als Inhaber einer Kernanlage
- § 18 Entschädigung
- § 19 Staatliche Aufsicht
- § 19a Überprüfung, Bewertung und kontinuierliche Verbesserung kerntechnischer Anlagen
- § 20 Sachverständige
- § 21 Kosten
- § 21a Kosten (Gebühren und Auslagen) oder Entgelte für die Benutzung von Anlagen nach § 9a Abs. 3
- § 21b Beiträge
- § 21c Öffentlich-rechtlicher Vertrag
- Dritter Abschnitt Verwaltungsbehörden (§§ 22 - 24b)
- Vierter Abschnitt Haftungsvorschriften (§§ 25 - 40c)
- Fünfter Abschnitt Sicherung (§§ 41 - 44b)
- Sechster Abschnitt Bußgeldvorschriften (§§ 45 - 52)
- Siebter Abschnitt Schlußvorschriften (§§ 53 - 59)
- Anlage 1
- Anlage 2
- Anlage 3
- Anlage 4
- [Nicht mehr belegt (redaktionell)]