AWaffV
- AWaffV
- Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
- Abschnitt 4 Benutzung von Schießstätten (§§ 9 - 12)
- § 9 Zulässige Schießübungen auf Schießstätten
- § 10 Aufsichtspersonen; Obhut über das Schießen durch Kinder und Jugendliche
- § 11 Aufsicht
- § 12 [aufgehoben]