AWV
- AWV
- Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
- Kapitel 5 Dienstleistungsverkehr (§§ 49 - 53)
- § 49 Genehmigungserfordernisse für technische Unterstützung im Zusammenhang mit chemischen oder biologischen Waffen oder Kernwaffen
- § 50 Genehmigungserfordernisse für technische Unterstützung im Zusammenhang mit einer militärischen Endverwendung
- § 51 Genehmigungserfordernisse für technische Unterstützung im Inland
- § 52 Genehmigungserfordernisse für technische Unterstützung im Zusammenhang mit der Errichtung oder dem Betrieb kerntechnischer Anlagen
- § 52a Genehmigungserfordernisse für technische Unterstützung im Zusammenhang mit bestimmten in Anhang I der Verordnung (EU) 2021/821 gelisteten Gütern der Kommunikationsüberwachung
- § 52b Genehmigungserfordernisse für technische Unterstützung im Zusammenhang mit bestimmten in Teil I Abschnitt B der Ausfuhrliste gelisteten Gütern der Kommunikationsüberwachung
- § 53 Befreiung von der Genehmigungspflicht