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AVPfleWoqG
Gesamte Vorschrift
AVPfleWoqG
Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
Teil 4 Allgemeine Vorschriften zur Weiterbildung (§§ 52 - 68)
Kapitel 1 Allgemeines (§§ 52 - 57)
§ 52 Anwendungsbereich und Zuständigkeit
§ 53 Weiterbildungsform
§ 54 Anrechnung gleichwertiger Qualifikationen
§ 55 Gesamtverantwortung; Anerkennung von Weiterbildungseinrichtungen; Anzeigepflicht
§ 56 Gleichgestellte Qualifikationen
§ 57 Gleichgestellte im Ausland erworbene Weiterbildungen
[Pflege- und WohnqualitätsG-AusfV] | BAY
AVPfleWoqG: § 54 Anrechnung gleichwertiger Qualifikationen
Rechtsstand: 01.04.2025
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