BayBG
- BayBG
- Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
- Teil 7 Besondere Vorschriften für die unter der Aufsicht des Staates stehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts (Art. 135 - 137)
- Art. 135 Bestimmung von Dienstvorgesetzten oder Vorgesetzten
- Art. 136 Zuständigkeiten bei nichtstaatlichen Dienstherren
- Art. 137 Oberste Aufsichtsbehörde