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BayBG
Gesamte Vorschrift
BayBG
Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
Teil 2 Beamtenverhältnis (Art. 18 - 54)
Abschnitt 2 Begründung des Beamtenverhältnisses (Art. 22 - 25)
Art. 22 [aufgehoben
Art. 23 Altersgrenze für die Berufung
Art. 24 Erlöschen des privatrechtlichen Arbeitsverhältnisses zum Dienstherrn
Art. 25 Berufung in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit
Art. 22
zur Fussnote
[1]
[aufgehoben]
FussnotenFussnote
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ab 01.01.2011
01.04.2009 - 31.12.2010
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