BayBGG
- BayBGG
- Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
- Abschnitt 4 Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung; Landesbehindertenrat (Art. 18 - 20)
- Art. 18 Der oder die Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung
- Art. 19 Beauftragte auf kommunalen Ebenen für die Belange von Menschen mit Behinderung
- Art. 20 Landesbehindertenrat, Verordnungsermächtigung