BayEBG
- BayEBG
- Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
- II. Teil Bau und Betrieb von Eisenbahnen des öffentlichen Verkehrs, Anschlußbahnen und Bergbahnen (Art. 2 - 22)
- 4. Abschnitt Weiterführung (Art. 17 - 19)
- Art. 17 Weiterführungsgenehmigung
- Art. 18 Weiterführung durch Erben, Konkurs- oder Zwangsverwalter
- Art. 19 Übernahme von Eisenbahnen durch den Staat
- 4. Abschnitt Weiterführung (Art. 17 - 19)