BayEBG
- BayEBG
- Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
- II. Teil Bau und Betrieb von Eisenbahnen des öffentlichen Verkehrs, Anschlußbahnen und Bergbahnen (Art. 2 - 22)
- 5. Abschnitt Besondere Bestimmungen für Anschlußbahnen (Art. 20 - 22)
- Art. 20 Gestattung von Anschlüssen
- Art. 21 Personenbeförderung und öffentlicher Verkehr auf Anschlußbahnen
- Art. 22 Grubenanschlußbahnen
- 5. Abschnitt Besondere Bestimmungen für Anschlußbahnen (Art. 20 - 22)