§ 26 Zuständigkeit der Regierung von Oberbayern und der Regierung von Mittelfranken im Luftrecht einschließlich des Luftsicherheitsrechts
[Verkehrswesen-Zuständigkeitsverordnung] | BAY
ZustVVerk: § 26 Zuständigkeit der Regierung von Oberbayern und der Regierung von Mittelfranken im Luftrecht einschließlich des Luftsicherheitsrechts
Rechtsstand: 01.01.2026