BBG
- BBG
- Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
- Abschnitt 12 Spannungs- und Verteidigungsfall, Verwendungen im Ausland (§§ 138 - 143)
- § 138 Anwendungsbereich
- § 139 Dienstleistung im Verteidigungsfall
- § 140 Aufschub der Entlassung und des Ruhestands
- § 141 Erneute Berufung von Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamten
- § 142 Verpflichtung zur Gemeinschaftsunterkunft und Mehrarbeit
- § 143 Verwendungen im Ausland