LSchiffV
- LSchiffV
- Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
- Abschnitt 7 Fahrgastschifffahrt (§§ 70 - 74)
- § 70 Nutzung von Anlegestellen
- § 71 Verhalten an Anlegestellen
- § 72 Ein- und Aussteigen der Fahrgäste
- § 73 Zurückweisung von Fahrgästen
- § 74 Sicherheit an Bord von Fahrgastschiffen und an den Anlegestellen