Logo: Zur Startseite von Steuern & Bilanzen
[VO über die öffentliche Förderung von Beratungsstellen nach dem SchwangerschaftskonfliktG] | BRB
[SchKGFördVO]: § 2 Öffentliche Förderung von Beratungsstellen in freier Trägerschaft
Rechtsstand: 31.07.2024