BeamtStG
- BeamtStG
- Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
- Abschnitt 8 Spannungs- und Verteidigungsfall (§§ 55 - 59)
- § 55 Anwendungsbereich
- § 56 Dienstleistung im Verteidigungsfall
- § 57 Aufschub der Entlassung und des Ruhestands
- § 58 Erneute Berufung von Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamten
- § 59 Verpflichtung zur Gemeinschaftsunterkunft und Mehrarbeit