BEG
- BEG
- Änderungsverzeichnis
- Inhaltsübersicht (redaktionell)
- Inhaltsübersicht (amtlich)
- Vorbemerkung
- Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 14)
- Zweiter Abschnitt Schadenstatbestände (§§ 15 - 141k)
- Dritter Abschnitt Besondere Vorschriften für juristische Personen, Anstalten oder Personenvereinigungen (§§ 142 - 148a)
- Vierter Abschnitt Besondere Gruppen von Verfolgten (§§ 149 - 166c)
- Fünfter Abschnitt [aufgehoben] (§§ 167 - 168)
- Sechster Abschnitt Befriedigung der Entschädigungsansprüche (§§ 169 - 170)
- Siebenter Abschnitt Härteausgleich (§ 171)
- Achter Abschnitt Verteilung der Entschädigungslast (§ 172)
- Neunter Abschnitt Entschädigungsorgane und Verfahren (§§ 173 - 227d)
- Zehnter Abschnitt Übergangs- und Schlußvorschriften (§§ 228 - 241)
- § 228 [Aufhebung von Landesrecht und entgegenstehenden Vorschriften; Bestehenbleiben weitergehender Bestimmungen]
- § 229 [Ländervorschriften über Anerkennung und Betreuung der Verfolgten]
- § 230 [Weiterzahlung wiederkehrender Leistungen]
- § 231 [Kein neuer Entschädigungsantrag bei bereits angemeldeten Ansprüchen; Ausnahmen]
- § 232 [Weiterbehandlung anhängiger Anträge]
- § 233 [Festsetzung der nach bisherigem Recht weitergehenden Ansprüche nach Vorschriften mehrerer Länder]
- § 234 [Neuer Antrag bei Ablehnung vor Inkrafttreten; Neufestsetzung wiederkehrender Leistungen; Anspruchsfestsetzung bei nicht entschiedenen Verwaltungsverfahren]
- § 235 [Anfechtung von Vergleichen, Verzichten oder Abfindungen]
- § 236 [Fortführung anhängiger Verfahren]
- § 237 [Kein Ausschluss des Wahlrechts; Anrechnung der Entschädigung]
- § 238 [Vorbehalt weitergehender Regelung bei der Wiedervereinigung Deutschlands]
- § 238a [Völkerrechtlicher Vorbehalt]
- § 239 [Ermächtigung der Bundesregierung; Globalregelungen; Härteausgleich]
- § 240 [gegenstandslos]
- § 241 [Inkrafttreten]