2. BesVNG
- 2. BesVNG
- Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
- Art. X Überleitung von Beamten an den Hochschulen
- § 1 Übergangsregelung für Hochschullehrer
- § 2 Überführung in die Bundesbesoldungsordnung C
- § 3 Überführung der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter
- § 4 Übergangsvorschriften für die Überführung in die Bundesbesoldungsordnung C
- § 5 Wahrung des Besitzstandes