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2. BesVNG

[Zweites Besoldungsvereinheitlichungsgesetz] | BUND
2. BesVNG: § 11 Überleitungszulage für Beamte, Richter oder Soldaten bei Änderung der Einstufung eines Amtes und bei Wegfall oder Änderung von ruhegehaltfähigen Zulagen
Rechtsstand: 11.02.2025