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2. BesVNG

[Zweites Besoldungsvereinheitlichungsgesetz] | BUND
2. BesVNG: § 7 Überschreitung der zulässigen Zahl von Planstellen für Konrektoren an Grundschulen, Hauptschulen, Grund- und Hauptschulen, Realschulen sowie für Studiendirektoren
Rechtsstand: 11.02.2025