BetrVG
- BetrVG
- Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
- Dritter Teil Jugend- und Auszubildendenvertretung (§§ 60 - 73b)
- Erster Abschnitt Betriebliche Jugend- und Auszubildendenvertretung (§§ 60 - 71)
- § 60 Errichtung und Aufgabe
- § 61 Wahlberechtigung und Wählbarkeit
- § 62 Zahl der Jugend- und Auszubildendenvertreter, Zusammensetzung der Jugend- und Auszubildendenvertretung
- § 63 Wahlvorschriften
- § 64 Zeitpunkt der Wahlen und Amtszeit
- § 65 Geschäftsführung
- § 66 Aussetzung von Beschlüssen des Betriebsrats
- § 67 Teilnahme an Betriebsratssitzungen
- § 68 Teilnahme an gemeinsamen Besprechungen
- § 69 Sprechstunden
- § 70 Allgemeine Aufgaben
- § 71 Jugend- und Auszubildendenversammlung
- Zweiter Abschnitt Gesamt-Jugend- und Auszubildendenvertretung (§§ 72 - 73)
- Dritter Abschnitt Konzern-Jugend- und Auszubildendenvertretung (§§ 73a - 73b)
- Erster Abschnitt Betriebliche Jugend- und Auszubildendenvertretung (§§ 60 - 71)