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BewG

[Bewertungsgesetz] | BUND
BewG: Anlage 43 Wertzahlen für Teileigentum, Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke und sonstige bebaute Grundstücke nach § 249 Absatz 1 Nummer 5 bis 8
Rechtsstand: 11.12.2025