BewG
- BewG
- Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
- Zweiter Teil. Besondere Bewertungsvorschriften (§§ 17 - 263)
- Sechster Abschnitt. Vorschriften für die Bewertung von Grundbesitz, von nicht notierten Anteilen an Kapitalgesellschaften und von Betriebsvermögen für die Erbschaftsteuer ab 1. Januar 2009 (§§ 157 - 217)