BImSchG
- BImSchG
- Änderungsverzeichnis
- Inhaltsübersicht (redaktionell)
- Inhaltsübersicht (amtlich)
- Erster Teil Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 3)
- Zweiter Teil Errichtung und Betrieb von Anlagen (§§ 4 - 31l)
- Dritter Teil Beschaffenheit von Anlagen, Stoffen, Erzeugnissen, Brennstoffen, Treibstoffen und Schmierstoffen; Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen (§§ 32 - 37h)
- Vierter Teil Beschaffenheit und Betrieb von Fahrzeugen, Bau und Änderung von Straßen und Schienenwegen (§§ 38 - 43)
- Fünfter Teil Überwachung und Verbesserung der Luftqualität, Luftreinhalteplanung (§§ 44 - 47)
- Sechster Teil Lärmminderungsplanung (§§ 47a - 47f)
- Siebenter Teil Gemeinsame Vorschriften (§§ 48 - 65)
- § 48 Verwaltungsvorschriften
- § 48a Rechtsverordnungen über Emissionswerte und Immissionswerte
- § 48b Beteiligung des Bundestages beim Erlass von Rechtsverordnungen
- § 49 Schutz bestimmter Gebiete
- § 50 Planung
- § 51 Anhörung beteiligter Kreise
- § 51a Kommission für Anlagensicherheit
- § 51b Sicherstellung der Zustellungsmöglichkeit
- § 52 Überwachung
- § 52a Überwachungspläne, Überwachungsprogramme für Anlagen nach der Industrieemissions-Richtlinie
- § 52b Mitteilungspflichten zur Betriebsorganisation
- § 53 Bestellung eines Betriebsbeauftragten für Immissionsschutz
- § 54 Aufgaben
- § 55 Pflichten des Betreibers
- § 56 Stellungnahme zu Entscheidungen des Betreibers
- § 57 Vortragsrecht
- § 58 Benachteiligungsverbot, Kündigungsschutz
- § 58a Bestellung eines Störfallbeauftragten
- § 58b Aufgaben des Störfallbeauftragten
- § 58c Pflichten und Rechte des Betreibers gegenüber dem Störfallbeauftragten
- § 58d Verbot der Benachteiligung des Störfallbeauftragten, Kündigungsschutz
- § 58e Erleichterungen für auditierte Unternehmensstandorte
- § 59 Zuständigkeit bei Anlagen der Landesverteidigung
- § 60 Ausnahmen für Anlagen der Landesverteidigung
- § 61 Berichterstattung an die Europäische Kommission
- § 62 Ordnungswidrigkeiten
- § 63 Rechtsbehelfe und Entfall der aufschiebenden Wirkung
- § 64 (weggefallen)
- § 65 (weggefallen)
- Achter Teil Schlussvorschriften (§§ 66 - 73)
- Anlage Kriterien zur Bestimmung des Standes der Technik
- [Nicht mehr belegt (redaktionell)]