§ 17a Übergangsregelungen für die Einhaltung von Jahresmittelwerten
[Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen 2003] | BUND
[17. BImSchV 2003]: § 17a Übergangsregelungen für die Einhaltung von Jahresmittelwerten
galt bis: 01.05.2013