Logo: Zur Startseite von Steuern & Bilanzen
Vierte SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung | BLN
4. InfSchMV: Anlage 3 Vorgaben zur mindestens erforderlichen Belüftung für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen
galt bis: 31.03.2022