BNatSchG
- BNatSchG
- Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
- Kapitel 5 Schutz der wild lebenden Tier- und Pflanzenarten, ihrer Lebensstätten und Biotope (§§ 37 - 55)
- Abschnitt 4 Zuständige Behörden, Verbringen von Tieren und Pflanzen (§§ 48 - 51a)
- § 48 Zuständige Behörden für den Schutz von Exemplaren wild lebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels
- § 48a Zuständige Behörden in Bezug auf invasive Arten
- § 49 Mitwirkung der Zollbehörden
- § 50 Anmeldepflicht bei der Ein-, Durch- und Ausfuhr oder dem Verbringen aus Drittstaaten
- § 51 Inverwahrungnahme, Beschlagnahme und Einziehung durch die Zollbehörden
- § 51a Überwachung des Verbringens invasiver Arten in die Union
- Abschnitt 4 Zuständige Behörden, Verbringen von Tieren und Pflanzen (§§ 48 - 51a)