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5. COV-2VO

Fünfte Coronaverordnung | BRE
[5. COV-2VO]: § 16 Betreuung und Zusammenkunft in tagesstrukturierenden Angeboten der Eingliederungshilfe, Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, der kommunalen Sucht- und Drogenhilfe und der Wohnungsnotfallhilfe
galt bis: 02.06.2020