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BremCovSchVO

[Covid-19-Schutzverordnung] | BRE
[BremCovSchVO]: § 16 Betreuung und Zusammenkunft in tagesstrukturierenden Angeboten der Eingliederungshilfe, Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, der kommunalen Sucht- und Drogenhilfe und der Wohnungsnotfallhilfe
galt bis: 19.04.2020