Logo: Zur Startseite von Steuern & Bilanzen
Zweiundzwanzigste Coronaverordnung | BRE
[22. BremCOVVO]: § 15 Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Geflüchteten, Saisonarbeitskräften, Wohnungs- und Obdachlosen
galt bis: 15.12.2020