BranntwMon-BO
- BranntwMon-BO
- Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
- Fünftes Buch Branntweinübernahmepreise (§§ 213 - 220)
- 1. Im allgemeinen (§§ 213 - 216)
- § 213 Übernahmepreis
- § 213a Selbstkostenprüfungen
- § 213b Ermittlung der Fertigungs- und Rohstoffkosten für die einzelnen Betriebsjahre des Kalkulationszeitraums
- § 213c Verfahren zur Ermittlung des Betriebsabzugs nach § 66 des Gesetzes
- § 213d Ermittlung des Betriebsabzugs bei der Nutzungsüberlassung von Brennrechten, der Zusammenlegung von Brennereien sowie der Übertragung von Brennrechten nach § 42 Abs. 1, 3 und § 42a des Gesetzes
- § 214 [Bekanntgabe des Grundpreises, der Abzüge und Zuschläge]
- § 215 [aufgehoben]
- § 216 [Auskunftspflichten der Brennereibesitzer]
- 2. Betriebszuschlag nach § 68 des Gesetzes (§ 217)
- 3. Neuberechnung des Übernahmegeldes (§ 218)
- 4. Betriebswechsel (§§ 219 - 220)
- 1. Im allgemeinen (§§ 213 - 216)