BVerfSchG
- BVerfSchG
- Änderungsverzeichnis
- Inhaltsübersicht (redaktionell)
- Erster Abschnitt Zusammenarbeit, Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden (§§ 1 - 7)
- Zweiter Abschnitt Bundesamt für Verfassungsschutz (§§ 8 - 16)
- Dritter Abschnitt Übermittlungsvorschriften (§§ 17 - 26a)
- § 17 Zulässigkeit von Ersuchen
- § 18 Übermittlung von Informationen an die Verfassungsschutzbehörden
- § 19 Übermittlung an inländische öffentliche Stellen zur Gefahrenabwehr
- § 20 Übermittlung an inländische öffentliche Stellen zum administrativen Rechtsgüterschutz
- § 21 Übermittlung an Strafverfolgungsbehörden zur Strafverfolgung
- § 22 Übermittlung an inländische öffentliche Stellen ohne belastende Maßnahmen mit Außenwirkung
- § 22a Übermittlung an inländische nichtöffentliche Stellen
- § 22b Projektbezogene gemeinsame Dateien
- § 22c Errichtung gemeinsamer Dateien mit ausländischen Nachrichtendiensten
- § 22d Teilnahme an gemeinsamen Dateien mit ausländischen Nachrichtendiensten
- § 23 Übermittlungsverbot
- § 24 Minderjährigenschutz bei Inlandsübermittlung
- § 25 Weiterverarbeitung durch den Empfänger
- § 25a Übermittlung an ausländische sowie über- und zwischenstaatliche Stellen
- § 25b Übermittlung zum Schutz der betroffenen Person
- § 25c Weitere Verfahrensregelungen
- § 25d Übermittlung von personenbezogenen Daten aus allgemein zugänglichen Quellen
- § 26 Nachberichtspflicht
- § 26a Übermittlung durch Landesverfassungsschutzbehörden an Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden
- Vierter Abschnitt Schlußvorschriften (§§ 26b - 29)