BOA
- BOA
- Änderungsverzeichnis
- Inhaltsübersicht (redaktionell)
- Inhaltsübersicht (amtlich)
- Vorbemerkung
- I. Allgemeines (§§ 1 - 3)
- II. Bahnanlagen (§§ 4 - 12)
- III. Fahrzeuge und maschinelle Anlagen (§§ 13 - 21)
- IV. Bahnbetrieb (§§ 22 - 33)
- V. Bestimmungen für Dritte (§§ 34 - 38)
- VI. Ordnungswidrigkeiten, Übergangs- und Schlußbestimmungen (§§ 39 - 41)
- Schlussformel
- Anlage A [Regellichtraum in der Geraden, Freizuhaltender Raum für regelspurige Güterwagen bei Beförderung auf Rollböcken bzw. ‑wagen]
- Anlage A' Regellichtraum in der Geraden für Bügelstromabnehmer bei 1,5 kV Nennspannung
- Anlage B Vergrößerung und Verkleinerung der halben Breitenmaße des lichten Raumes
- 1. Erforderliche Vergrößerung bei Regelspur in Bogen mit Halbmessern unter 250 m (§ 8 Absatz 2 Nr. 1)
- 2. Erforderliche Vergrößerung bei Schmalspur ohne Rollfahrzeugbetrieb in Bogen mit Halbmessern unter 5000 m. (§ 8 Absatz 2 Nr. 2.)
- 3. Zulässige Verkleinerung in der Geraden und in Bogen mit Halbmessern über 250 m. (§ 8 Absatz 4 Nr. 1)
- 4. Zulässige Verkleinerung bei Festlegung des Gleises und bei Gegenständen, die in fester Verbindung mit dem Gleis stehen. (§ 8 Abs. 4 Nr. 2)
- Anlage C Vergrößerung und Verkleinerung des Gleisabstandes.
- Anlage D Begrenzung für Fahrzeuge im Stillstand bei Mittelstellung im geraden Gleis
- Anlage E Radsatz
- Anlage F
- Anlage G Räder mit kleinerem Laufkreisdurchmesser als 840 mm
- Anlage H Anzuwendende Signale