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CoronaVO religiöse Veranstaltungen und Veranstaltungen bei Todesfällen

Corona-Verordnung religiöse Veranstaltungen und Veranstaltungen bei Todesfällen | BW
CoronaVO religiöse Veranstaltungen und Veranstaltungen bei Todesfällen: § 2 Vorgaben zum Infektionsschutz im Fall der Pandemiestufe einer 7-Tage-Inzidenz von über 35/100.000 Einwohner
galt bis: 31.03.2021