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Corona-Pandemie-Prüfungsverordnung 2020/2021 | BW
[BWCOVPrO2020/21]: § 3 Bestehen der Zweiten Staatsprüfung, der Abschlussprüfung beziehungsweise der Überprüfung und Berechnung der Gesamtnote
galt bis: 22.03.2021