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BWG
Gesamte Vorschrift
BWG
Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
Achter Abschnitt Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag (§§ 45 - 48)
§ 45 Erwerb der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag
§ 46 Verlust der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag
§ 47 Entscheidung über den Verlust der Mitgliedschaft
§ 48 Berufung von Nachfolgern
[Bundeswahlgesetz] | BUND
[BWG]: § 48 Berufung von Nachfolgern
Rechtsstand: 01.01.2026
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