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§ 4 Sonstige Organe und Gremien der Hochschulen, dezentrale Organisation

(1) 1Die Senate aller Hochschulen werden mit Ablauf des 30. September 2006 aufgelöst. 2Die Amtszeit der im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes den Senaten angehörenden Wahlmitglieder endet mit der Auflösung der Senate. 3Die

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