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§ 12 Sonstige Einrichtungen (§ 72a LHG)

(1) Niederlassungen nach § BWLHG § 72a Absatz BWLHG § 72A Absatz 1 Sätze 1 und 4 LHG in der nach Inkrafttreten dieses Gesetzes geltenden Fassung und Einrichtungen

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