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Artikel 2 Weitere Änderung der Mitteilungsverordnung

Die Mitteilungsverordnung, die zuletzt durch Artikel 1 dieser Verordnung geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1.In § MV § 1 Absatz MV § 1 Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „Behörden (§ 6 Abs. 1 der Abgabenordnung)

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