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Artikel 1 Änderung des Einkommensteuergesetzes

Das Einkommensteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Oktober 2009 (BGBl. I S. 3366, 3862), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1385) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1.In der Inhaltsübersicht werden nach Abschnitt XII die folgenden Angaben eingefügt:„XIV. Sondervorschriften zur Bewältigung der Corona-Pandemie § 110 Anpassung von Vorauszahlungen für den Veranlagungszeitraum 2019 § 111 Vorläufiger Verlustrücktrag für 2020 “.2.In § ESTG § 6 Absatz

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