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DBA DE/CA 2001

[Doppelbesteuerungsabkommen Kanada 2001] | IntV
[DBA CA 2001]: Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden nach Artikel 26 Absatz 3 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Kanada zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und bestimmter anderer Steuern, zur Verhinderung der Steuerverkürzung und zur Amtshilfe in Steuersachen vom 19./20. April 2001 (nachfolgend: „Abkommen“)
Rechtsstand: 19.08.2024