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DBA DE/NL 1959

[Doppelbesteuerungsabkommen Niederlande 1959] | IntV
[DBA NL 1959]: Anlage zum Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie verschiedener sonstiger Steuern und zur Regelung anderer Fragen auf steuerlichem Gebiete
galt bis: 30.11.2015