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EnergieStG
- EnergieStG
- Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
- Kapitel 5 Steuerentlastung (§§ 45 - 60)
- § 45 Begriffsbestimmung
- § 46 Steuerentlastung beim Verbringen aus dem Steuergebiet
- § 47 Steuerentlastung bei Aufnahme in Betriebe und bei steuerfreien Zwecken
- § 47a Steuerentlastung für den Eigenverbrauch
- § 48 Steuerentlastung bei Vermischungen von gekennzeichnetem mit anderem Gasöl
- § 49 Steuerentlastung für zum Verheizen oder in begünstigten Anlagen verwendete Energieerzeugnisse
- § 50 [aufgehoben]
- § 51 Steuerentlastung für bestimmte Prozesse und Verfahren
- § 52 Steuerentlastung für die Schiff- und Luftfahrt
- § 53 Steuerentlastung für die Stromerzeugung
- § 53a Steuerentlastung für die gekoppelte Erzeugung von Kraft und Wärme
- § 53b [aufgehoben]
- § 54 Steuerentlastung für Unternehmen
- § 55 Steuerentlastung für Unternehmen in Sonderfällen
- § 56 Steuerentlastung für den Öffentlichen Personennahverkehr
- § 57 Steuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft
- § 58 Steuerentlastung für ausländische Streitkräfte und Hauptquartiere (NATO)
- § 58a Steuerentlastung im Zusammenhang mit der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP)
- § 59 Steuervergütung für Diplomatenbenzin und ‑dieselkraftstoff
- § 60 Steuerentlastung bei Zahlungsausfall
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