ErbStDV
- ErbStDV
- Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
- Zu § 33 ErbStG (§§ 1 - 3)
- § 1 Anzeigepflicht der Vermögensverwahrer und der Vermögensverwalter
- § 2 Anzeigepflicht derjenigen, die auf den Namen lautende Aktien oder Schuldverschreibungen ausgegeben haben
- § 3 Anzeigepflicht der Versicherungsunternehmen