Taxonomie-VO
- VO (EU) 2020/852
- Inhaltsübersicht (redaktionell)
- [Erwägungsgründe]
- Kapitel I Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen (Artikel 1 - 2)
- Kapitel II Ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten (Artikel 3 - 24)
- Artikel 3 Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten
- Artikel 4 Anwendung der Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten bei öffentlichen Maßnahmen, Normen und Kennzeichnungen
- Artikel 5 Transparenz in vorvertraglichen Informationen und regelmäßigen Berichten bei ökologisch nachhaltigen Investitionen
- Artikel 6 Transparenz in vorvertraglichen Informationen und regelmäßigen Berichten bei Finanzprodukten, mit denen ökologische Merkmale beworben werden
- Artikel 7 Transparenz in vorvertraglichen Informationen und regelmäßigen Berichten bei anderen Finanzprodukten
- Artikel 8 Transparenz in nichtfinanziellen Erklärungen bei Unternehmen
- Artikel 9 Umweltziele
- Artikel 10 Wesentlicher Beitrag zum Klimaschutz
- Artikel 11 Wesentlicher Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel
- Artikel 12 Wesentlicher Beitrag zur nachhaltigen Nutzung und zum Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
- Artikel 13 Wesentlicher Beitrag zum Übergang zur Kreislaufwirtschaft
- Artikel 14 Wesentlicher Beitrag zur Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
- Artikel 15 Wesentlicher Beitrag zum Schutz und zur Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme
- Artikel 16 Ermöglichende Tätigkeiten
- Artikel 17 Erhebliche Beeinträchtigung der Umweltziele
- Artikel 18 Mindestschutz
- Artikel 19 Anforderungen an technische Bewertungskriterien
- Artikel 20 Plattform für ein nachhaltiges Finanzwesen
- Artikel 21 Zuständige Behörden
- Artikel 22 Maßnahmen und Sanktionen
- Artikel 23 Ausübung der Befugnisübertragung
- Artikel 24 Sachverständigengruppe der Mitgliedstaaten für nachhaltiges Finanzwesen
- Kapitel III Schlussbestimmungen (Artikel 25 - 27)
- Schlussformel