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Datenschutz-Grundverordnung | EU
[VO (EU) 2016/679]: Artikel 89 Garantien und Ausnahmen in Bezug auf die Verarbeitung zu im öffentlichen Interesse liegenden Archivzwecken, zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken und zu statistischen Zwecken
Rechtsstand: 17.12.2025