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[Brüssel IIa-VO] | EU
[VO (EG) 2201/2003]: Art. 22 Gründe für die Nichtanerkennung einer Entscheidung über eine Ehescheidung, Trennung ohne Auflösung des Ehebandes oder Ungültigerklärung einer Ehe
galt bis: 31.07.2022